BeitragsordnungText
§ 1 Jahresbeitrag
- Die Mitglieder des Vereins „Bistumsliga Berlin e.V." sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu leisten.
- Der Jahresbeitrag beträgt EUR 10,00.
- Der ermäßigte Beitrag i.H.v. EUR 5,00 gilt für Mitglieder bis einschließlich 18 Jahre.
- Mannschaften, welche aktiv am Spielbetrieb der Bistumsliga-Meisterschaft des Bistumsliga Berlin e.V. teilnehmen, haben für die Beitragszahlung Ihrer 3 Pflichtmitglieder – gemäß Punkt 1.9.1 des Regelwerks – das SEPA-Lastschriftverfahren mittels SEPA-Lastschriftmandat durch den jeweiligen Mannschaftsansprechpartner zu vereinbaren.
§ 2 Beitragszahlung
- Der Jahresbeitrag muss auf das Konto des Vereins überwiesen werden.
- Der Jahresbeitrag muss vier Wochen nach dem Eintritt in den Verein bzw. bis zum 31.01. eines jeden Jahres gezahlt werden.
- Das Beitragsjahr ist das Geschäftsjahr.
§ 3 Beitragsbefreiung
Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Jahresbeitrags befreit.
§ 4 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung ist in der vorliegenden Form am 25.04.1998 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden und in der vorliegenden Form am 30.03.2015 bestätigt worden.
Berlin, am 30.03.2015