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Regeln

1. Meisterschaft

Gespielt wird um den Titel des Bistumsliga-Meisters in mehreren Ligen.

1.1. Teilnehmer

Teams welche an der Meisterschaft teilnehmen finden sich in den Ansetzungen zu den Spielen u.a. auf der Homepage.

1.1.1. 1. Bistumsliga

Jede Mannschaft spielt gegen jede andere Mannschaft ein Hin- und ein Rückspiel. Am Ende der Saison hat jedes Team 12 Spiele absolviert. Der Tabelle entsprechend ist der Erste Meister sowie die nachfolgenden Teams Vizemeister bzw. platziert. Der 7. der 1. Bistumsliga steigt am Ende der Saison in die 2. Bistumsliga ab.

1.1.2. 2. Bistumsliga

Jede Mannschaft spielt gegen jede andere Mannschaft ein Hin- und ein Rückspiel. Am Ende der Saison hat jedes Team 12 Spiele absolviert. Der 1. der 2. Bistumsliga steigt am Ende der Saison in die 1. Bistumsliga auf. Der 7. der 2. Bistumsliga steigt am Ende der Saison in die 3. Bistumsliga ab.

1.1.3. 3. Bistumsliga

Jede Mannschaft spielt gegen jede andere Mannschaft ein Hin- und ein Rückspiel. Am Ende der Saison hat jedes Team 10 Spiele absolviert. Der 1. der 3. Bistumsliga steigt am Ende der Saison in die 2. Bistumsliga auf. Einen Absteiger aus der 3. Bistumsliga gibt es nicht.

1.2 Auf- bzw. Abstiegsregeln

Sollten Mannschaften ihren Startverzicht für die kommende Saison erklären, nehmen die am nächsten Mannschaften deren Plätze ein. Diese ,Auffüllung’ würde von unten nach oben vollzogen werden, wobei sich die Liga-Leitung eine entgültige Entscheidung vorbehält.

Ziehen sich ein oder mehrere Mannschaft(en) aus dem laufenden Spielbetrieb zurück (siehe auch 1.3 Technischer Abstieg bzw. Ausschluss aus dem Spielbetrieb), ist es möglich, dass die LL eine Neueinteilung der Ligen vornimmt.

1.3. Technischer Abstieg bzw. Ausschluss aus dem Spielbetrieb

Tritt eine Mannschaft in ihrer Meisterschaft insgesamt dreimal nicht an, verliert sie also dreimal durch Wertung, so steht sie als technischer Absteiger fest, wird für die noch verbleibenden Saisonspiele vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teams, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ihren sofortigen Rücktritt aus dem Spielgeschehen bekannt geben.

Scheidet eine Mannschaft durch Wertungsspiele in der Rückrunde aus, so werden alle Ergebnisse der Rückrunde mit einer 0:6-Niederlage gewertet. Die Ergebnisse der Hinrunde bleiben jedoch bestehen. Scheidet eine Mannschaft in der Hinrunde aus, so werden alle Spiele (Hin- und Rückrunde) der betroffenen Saison mit einer 0:6-Niederlage gewertet. Scheidet eine Mannschaft durch Wertungsspiele am letzten Spieltag der Hinrunde sowie im ersten Spiel der Rückrunde aus, entscheidet die Liga-Leitung über eine mögliche Gesamtwertung der Ergebnisse.

Technische Absteiger stehen als erste Absteiger fest und spielen in der folgenden Saison in der unterklassigsten Bistumsliga. Technische Absteiger aus der letzten Bistumsliga werden nach der Auffüllung (siehe 1.2) auf die Warteliste gesetzt.

1.4. Spielorte

Wie in den vergangenen Jahren kann die Festlegung der Sportplätze nur unter Vorbehalt geschehen. Alle angegebenen Termine sind demnach – vorbehaltlich einer Änderung durch die zuständigen Ämter – bis auf Weiteres verbindlich. So finden die Ansetzungen der Bistumsliga voraussichtlich auf dem Sportplatz der Rudolf-Virchow-Oberschule (Glambecker Ring 90/Blumberger Damm 300, 12679 Berlin) statt. Über Ansetzungen und Spielorte sowie über Anstoßzeiten infor-miert die Liga-Leitung frühestmöglich. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, wird die Liga-Leitung die betroffenen Mannschaften davon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Bei nicht erfolgter Benutzung beantragter Plätze werden möglicherweise dem „BISTUMSLIGA BERLIN e.V.“ – als Veranstalter – die Kosten dafür in Rechnung gestellt. Diese Kosten haben dann jeweils die Mannschaften zu tragen, die auf dem jeweiligen Platz nicht angetreten sind. Darüber hinaus sei auf die Nutzungsordnung für Sportanlagen verwiesen, die von allen Mannschaften absolut verbindlich einzuhalten ist.

1.5. Ansetzungen

Die Ansetzungen der Ligen werden den Ansprechpartnern zusammen mit den Spielregeln bekannt gegeben; diese haben sie ihrerseits an die Spieler weiterzuleiten.
Den Ansetzungen ist Folge zu leisten; bei Nichtbeachtung derselben entscheidet die Liga-Leitung über eine Maßregelung bzw. Handhabung einer dadurch entstandenen Situation.
Kann eine Mannschaft zu einem Spieltag definitiv nicht antreten, ist dies sowohl dem Mannschaftsführer des Gegners als auch der Mannschaft, die den Schiedsrichter zu stellen hätte, sowie der Liga-Leitung mitzuteilen.
Sollte es zum Ausfall eines Spieltages kommen und kein neuer Termin vor dem nächsten offiziellen Spieltag gefunden werden, so wird an diesem der ausgefallene Spieltag ausgetragen; mit dessen Ansetzungen und Spielzeiten. Somit verschieben sich alle weiteren Spieltage in ihrer Gesamtheit, auf den jeweils nächsten Termin. Die Spieltags-reihenfolge bleibt stets erhalten.

1.6. Spielverlegung

Eigenmächtige Spielverlegungen sind grundsätzlich nicht erlaubt und werden gegebenenfalls sanktioniert. In Aus-nahmefällen können aber bei der Liga-Leitung Spielverlegungen beantragt werden, wenn eine Mannschaft schwerwiegende Gründe vorbringen kann, die die Notwendigkeit einer Spielverlegung hinreichend begründen. Zuvor ist in Eigenregie die grundsätzliche Zustimmung des Gegners zu erfragen. Die Liga-Leitung behält sich vor, in einem solchen Fall über eine Verlegung eines Spiels zu entscheiden. Der entsprechende Antrag muss von beiden Mannschaften mindestens eine Woche vor dem betreffenden Termin gestellt werden. Beide Mannschaften müssen einer Verlegung zustimmen; bei Zustimmung seitens der Liga-Leitung, schlägt diese in Rücksprache Alternativtermine vor. Um einer Wettbewerbsverzerrung entgegenzutreten können die Spiele des jeweils letzten Spieltages nicht verlegt werden. Verlegte Spiele müssen vor dem letzten Spieltag der jeweiligen Bistumsliga ausgetragen werden.

1.7. Spielregeln

Die Liga-Leitung behält sich Änderungen oder Ausnahmefallregelungen vor.

1.7.1. Unsportlichkeit

Grobe Unsportlichkeiten (etwa vorsätzlicher Nichtantritt einer Mannschaft oder vorsätzliches Nichtstellen eines Schiedsrichters usw.) können nach Maßgabe der Liga-Leitung mit Punktabzügen oder Antrittssperren bei Turnieren oder in der Meisterschaft geahndet werden.

1.7.2. Spielzeit

Gespielt wird über 2 x 25 Minuten, die Halbzeitpause sollte 5 Minuten nicht überschreiten.
Der Beginn der Spiele wird in der Regel exakt festgelegt, kann aber in Ausnahmefällen auch noch kurzfristig von der Ligaleitung vor- bzw. zurückverlegt werden. Einer Mannschaft wird eine Karenzzeit von maximal 10 Minuten eingeräumt. Sollte ein Team nach Ablauf dieser Zeit noch nicht spielfähig sein, wird das Spiel mit 6:0 Toren und drei Punkten für die gegnerische Mannschaft gewertet.
Der Schiedsrichter hat darauf zu achten, dass die Spiele pünktlich beginnen, um so einer Zeitverschiebung nach hinten entgegenzuwirken. Es ist Aufgabe des Schiedsrichters, mit Verspätung begonnene Spiele nötigenfalls früher zu beenden, damit nachfolgende Partien nicht ebenfalls in Verzug geraten und zur angesetzten Zeit begonnen werden können. Dies ist den betroffenen Mannschaften rechtzeitig mitzuteilen.

1.7.3. Spieleranmeldung

Die Spieleranmeldungen sind schriftlich vom Ansprechpartner bzw. dessen Vertreter bis zum vorher festgelegten Stichtag der Ligaleitung an die definierten Empfänger bzw. mit Hilfe definierter Formulare zu übermitteln. Diese – und nur diese – sind für die Mannschaft spielberechtigt (Ausnahme: 1.7.3.1. „Spielernachmeldung“, 1.7.3.2. „Wechsel eines Spielers“, 1.7.6. „Spielfähigkeit“).
Sowohl die Anmeldung zu Beginn der Saison als auch die Nachmeldungen sind gewissenhaft auszufüllen, Als an-gemeldet gelten Spieler nur mit Vor- und Zunamen und ihrer Altersangabe. Von drei Spielern der Mannschaft wird eine komplette Kontaktadresse (Anschrift, Alter, Telefon, eMail-Adresse) verlangt.
Hat ein Spieler innerhalb der Saison bereits für eine Mannschaft wenigstens ein Pflichtspiel absolviert, ist er nur noch für diese Mannschaft spielberechtigt (Ausnahme: 1.7.3.3. „Wechsel eines Spielers“, 1.7.6. „Spielfähigkeit“). Kommt ein nicht spielberechtigter Spieler für ein Team zum Einsatz, so ist die Ligaleitung auch rückwirkend be-rechtigt, dieses Spiel mit 0:6 zu werten und - je nach Schwere des Falles - zusätzlich die Mannschaft mit einem angemessenen Punkteabzug zu bestrafen.

1.7.3.1. Spielernachmeldung

Spielernachmeldungen sind jedem Team bis zum vorletzten Spieltag gestattet und sind unaufgefordert auf dem Spielberichtsbogen einzutragen.

Die derart nachgemeldeten Spieler sind ab ihrem ersten Einsatz für ihre Mannschaft den zu Saisonbeginn gemeldeten Spielern gleichgestellt, d.h. auch für sie gilt, dass sie nur mehr für diese Mannschaft spielberechtigt sind.

1.7.3.2. Wechsel eines Spielers

Will ein Spieler, der in der Saison bereits mindestens einmal für eine Mannschaft gespielt hat, zu einer anderen Mannschaft wechseln, so ist dieser Wechsel nur im Zeitraum der Winterpause möglich.
Scheidet eine Mannschaft aus der Bistumsliga in der laufenden Saison aus dem Spielbetrieb aus, so können deren Spieler von anderen Mannschaften nachgemeldet werden und sind somit sofort zum nächsten Spieltag spielberechtigt.

1.7.4. Aufstellung

Eine Mannschaft besteht aus einem Torwart, sechs Feldspielern sowie beliebig vielen Ersatzspielern.

1.7.5. Ersatzspieler

Es können in jedem Spiel unbegrenzt Ersatzspieler beliebig oft ein- bzw. ausgewechselt werden.
Der Wechsel erfolgt am eigenen Torraum und ist sowohl dem Schiedsrichter als auch der gegnerischen Mannschaft deutlich anzuzeigen.

1.7.6. Spielfähigkeit

Eine Mannschaft gilt als spielfähig, wenn sie aus mindestens fünf Spielern, einschließlich Torwart, besteht.
In diesem Fall ist es möglich, sich einen „freien“ Spieler einer anderen Mannschaft zu borgen. Dabei tritt die Rege-lung der Spieleranmeldungen außer Kraft. Macht eine Mannschaft von dieser Regel Gebrauch, muss sie dies vor dem Spielbeginn dem Schiedsrichter und der gegnerischen Mannschaft anzeigen.
Solange ein „geborgter“ Spieler für eine Mannschaft spielt, ist es nicht zulässig, einen möglicherweise verspätet gekommenen eigenen Spieler zusätzlich spielen zu lassen oder aber Ein- bzw. Auswechslungen vorzunehmen.
Ein verspätet gekommener eigener Spieler ist unverzüglich gegen den „geborgten“ Spieler auszutauschen.
Sollte die Zahl der Spieler einer Mannschaft während eines Spiels durch Verletzungen o.ä. auf unter fünf Spieler sinken, die Mannschaft also spielunfähig werden, entscheidet die Liga-Leitung über die Wertung dieses Spiels.

1.7.7. Spielkleidung

Die Mannschaften sollten in unterschiedlichen Trikots auflaufen, um Verwechslungen zu vermeiden. Im Zweifel hat das „Auswärtsteam“ sich um farblich unterscheidbare Spielkleidung zu bemühen. Der/die Kapitän:in sollte nach Möglichkeit durch eine Armbinde o.ä. erkennbar sein. Der/die Torwart:in jeder Mannschaft muss ebenfalls durch eine andere unterscheidbare Spielkleidung gegenüber seiner Mannschaft gekennzeichnet sein. Die Mannschaftskleidung sollte aus mindestens einem Trikot bzw. einem Oberteil, einer Hose sowie für die Sportanlage zugelassenen Schuhen bestehen.
Die Verwendung aller abschraubbaren Stollen ist wegen der hohen Verletzungsgefahr ausdrücklich verboten. Ansonsten sind übliche Sport- bzw. Fußballschuhe, auch mit Noppen, erlaubt.
Sollte eine spielende Person mit nicht regelgerechtem Schuhwerk auflaufen, wird er durch das Schiedsgericht für 10 Minuten vom Platz gestellt. Anschließend darf sie, jedoch nur mit regelgerechtem Schuhwerk, weiterspielen.

1.7.8. Punkteregelung

Für einen Sieg gibt es drei Punkte und für ein Unentschieden einen Punkt. Bei einer Niederlage erhält die Mann-schaft keinen Punkt. Bei einem Unentschieden gibt es in der Meisterschaft keine Verlängerung.
Am Ende der Saison entscheidet - in dieser Reihenfolge - bei gleicher Punktzahl zuerst der direkte Vergleich der Spiele gegeneinander, dann die Tordifferenz aller Spiele und schließlich die Anzahl der erzielten Tore über die bes-sere Platzierung. Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.
Sollten mehrere Teams am Saisonende eine gleiche Punktzahl aufweisen, so entscheiden die direkten Vergleiche dieser Teams untereinander über die Platzierung.

1.7.9. Wertung

Wird ein Spiel gewertet, dann als mit 6:0 Toren und drei Punkten gewonnen bzw. als mit 0:6 Toren verloren (kein Punkt). Gewertet wird z.B., wenn eine Mannschaft nicht spielfähig ist.
Treten beide Mannschaften laut Ansetzung nicht an, so bleibt dieses Spiel ohne (Be-)Wertung („o.B.“).

Scheidet eine Mannschaft durch Wertungsspiele in der Rückrunde aus oder

scheidet eine Mannschaft in der Hinrunde aus oder

scheidet eine Mannschaft durch Wertungsspiele am letzten Spieltag der Hinrunde sowie im ersten Spiel der Rückrunde aus, gilt die Regel siehe 1.3 "Technischer Abstieg bzw. Ausschluss aus dem Spielbetrieb".

Tritt eine Mannschaft bei einem der weiteren vom Bistumsliga Berlin e.V. veranstalteten Turniere – z.B. Hallen-Masters, Pokal-Wochenende – zur Vorrunde bzw. zur Hauptrunde oder zu den regulären Spielen im Liga-Pokal nicht an, so erhält sie für diesen Nichtantritt ein symbolisches Wertungsspiel, welches das Kontingent der drei Wer-tungsspiele nicht belastet. Hinzu kommt ein Punktabzug von 3 Punkten in der laufenden Meisterschaft.
Erlangt eine Mannschaft einen Wertungssieg durch Nichtantritt der gegnerischen Mannschaft, scheidet selbst je-doch am Ende der Saison durch eigene Wertungsniederlagen oder durch eigenen Entschluss aus, wird die entspre-chende Partie so gewertet, als wäre keine der beiden Mannschaften zum Spiel angetreten. Das Spiel wird als „ohne (Be-)Wertung“ („o.B.“) mit 0 Punkten und 0:0 Toren für beide Mannschaften gewertet. Die ursprüngliche Wertung geht weiterhin in das Wertungskontingent (Anzahl der Wertungen) des nicht angetretenen Teams ein. Eine nicht angetretene Mannschaft kann in keinem Fall, auch nicht durch das spätere Ausscheiden eines Teams, die Wer-tungsniederlage in einen Wertungssieg umwandeln!
Erhält eine Mannschaft eine Wertungsniederlage am letzten Spieltag der Meisterschaft, so wird diese zusätzlich mit 3 Strafpunkten pro Spiel in der darauffolgenden Saison bestraft.

1.7.10. Spielberichtsbogen

Die beiden Mannschaftsführer einer Ansetzung haben die Aufgabe, die jeweiligen Daten des Spiels - wie Anlass, Liga, Spieltag, Ergebnis, Halbzeitstand, Name der den Schiedsrichter stellenden Mannschaft und sonstige Ereignisse - korrekt aufzulisten und an Robert Gerke bzw. u.U. dem Spieltags-Verantwortlichen der Liga-Leitung zu über-geben. Dies kann mit dem Spielberichtsbogen geschehen oder ganz komfortabel via Internet (www.bistumsliga.de) unter Liga --> Spielbericht.
Gelangt der Spielberichtsbogen eines Spiels – gleich, ob per Post, per eMail, per Fax oder durch persönliche Abga-be – bis spätestens zwei Wochen nach Anpfiff des Spiels nicht zur Liga-Leitung oder zu Robert Gerke, erhält die entsprechende Mannschaft für den Ligaspielbetrieb zwei Strafpunkte pro Spieltag bzw. bei Wettbeweben (Hallen-Masters, Liga-Pokal, Pokal-Wochenende) einen Strafpunkt pro Wettbewebstag. Fehlschützen eines 9-m-Schießens müssen hierbei nicht namentlich genannt werden. Torschützen des jeweils letzten Spieltags sind bis zwei Wochen nach Ende zu melden. Weitere Versäumnisse führen zu einem Punktabzug von mindestens 2 Punkten in der alten bzw. gegebenenfalls in der folgeden Saison.

1.8. Schiedsrichter

Zu jeder Partie wird eine Mannschaft benannt, welche einen Schiedsrichter zu stellen hat. Diesem sollte das Re-gelwerk der Bistumsliga, die Haus- und Nutzungsordnung sowie auch die üblichen „normalen“ Fußballregeln bekannt sein.
Die Schiedsrichter sind angehalten, ihre Verpflichtungen konsequent wahrzunehmen. Dazu zählt sowohl das pünktliche Erscheinen als auch die unparteiische, faire Leitung des ihnen übertragenen Spiels.
Bei allen Spielen werden jeweils die in der entsprechenden Runde spielfreien Mannschaften der jeweiligen Bistums-liga den Schiedsrichter stellen. Die Ligaleitung behält sich vor, in besonders brisanten Partien bzw. Konstellationen,
die Ansetzung des Schiedsrichters zu ändern.

1.8.1. Ausrüstung der Schiedsrichter

Die Schiedsrichter müssen eine deutlich erkennbare Kleidung tragen, welche sie vor den Spielern als Schiedsrichter ausweist und Verwechslungen unmöglich macht. Darüber hinaus müssen sie eine Uhr sowie eine Pfeife zum Spiel mitbringen.

1.8.2. Schiedsrichterentscheidungen

Schiedsrichterentscheidungen sind grundsätzlich für alle Mannschaften bzw. alle Spieler bindend und somit ohne Diskussionen anzuerkennen. Handelt ein Spieler gegen diese Anordnungen bzw. ignoriert er sie, kann der Schiedsrichter diesen Spieler dafür mit einer Strafe bis hin zum Spielausschluss belegen (1.8.3.1. „Strafen durch den Schiedsrichter“).
Es gelten im wesentlichen die üblichen Fußballregeln. Darüber hinaus gibt es wie folgt einige Änderungen:

  • Es wird ohne Abseits gespielt.
  • Freistöße werden jeweils nur indirekt, nicht direkt, ausgeführt, nachdem sie durch den Schiedsrichter freigege-ben worden sind.
  • Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, dass die sogenannte „Mauer“ bei Freistößen mindestens sieben Meter vom ruhenden Ball entfernt ist.
  • Ist der Strafstoßpunkt nicht deutlich gekennzeichnet, so legt ihn der Schiedsrichter durch Abmessen der 9-m-Markierung selbst fest.
  • Entsprechend werden Strafstöße nach Hand- oder Foulspiel von der 9-m-Markierung ausgeführt.
  • Gerät der Ball in das Seitenaus, so hat der Schiedsrichter darauf zu achten, dass der den Ball einwerfende Spieler beim Wurf mit beiden Beinen auf der Erde steht. Ist dies nicht der Fall, spricht der Schiedsrichter den Ball wegen „Falschen Einwurfs“ der anderen Mannschaft zu.
  • Wird der Ball von Großfeldpfosten oder Schiedsrichtern an der Fortführung seiner Lauf- oder Flugbahn gehin-dert, wird das Spiel unverzüglich fortgesetzt.
1.8.3.1. Strafen durch den Schiedsrichter

Es gibt keine gelben, gelb-roten oder roten Karten.
Bei Regelverletzungen oder Unsportlichkeit, aber auch wegen „Meckerns“, kann der Schiedsrichter eine 2-Minuten- Strafe oder eine 10-Minuten-Strafe verhängen, nach deren Ablauf der entsprechende Spieler wieder am Spiel teil-nehmen kann.
Bei groben Unsportlichkeiten o.ä. ist es dem Schiedsrichter auch gestattet, den Spieler vom weiteren Spielverlauf gänzlich auszuschließen und ihn vom Platz zu verweisen. Platzverweise sind der Ligaleitung namentlich vom Schiedsrichter mitzuteilen. Zudem zieht ein Platzverweis automatisch eine Sperre für das nächste Spiel nach sich. Diese Regelung gilt auch spieltagsübergreifend.
Desweiteren ist es dem Schiedsrichter nach 1.7.7. („Spielkleidung“) gestattet, einen Spieler wegen „falschen“ Schuhwerks für 10 Minuten vom Platz zu stellen. Vom Spiel ausgeschlossene Spieler dürfen nicht durch einen anderen Spieler ersetzt werden.
Der Liga-Leitung obliegt es darüber hinaus, arge Regelverstöße o.ä. mit Spielsperren zu bestrafen.

1.8.3.2. Rückpass-Regel

Die Rückpass-Regel besagt, dass es dem Torwart nicht gestattet ist, Bälle mit der Hand aufzunehmen, die absicht-lich und offensichtlich mit dem Fuß zu ihm gespielt wurden; dies gilt gleichfalls für Einwürfe, die direkt zum Tor-wart gelangen, nicht jedoch für Bälle, die mit dem Kopf, dem Knie, der Brust oder der Schulter gespielt werden. Hierbei obliegt es dem Schiedsrichter, die Offensichtlichkeit des Handelns zu ergründen bzw. zu beurteilen. Ebenso darf der Torwart einen einmal freigegebenen Ball nicht wieder mit der Hand aufnehmen.
Kommt es in diesem Sinne zu einem Regelverstoß, hat der Schiedsrichter dies mit einem indirekten Freistoß vom „Tatort“ zu ahnden; im 5-m-Raum muss der Freistoß von der 5-m-Begrenzung ausgeführt werden, wobei zum Zwecke der Verteidigung eine so genannte Mauer auf der Torlinie gebildet werden darf.

1.8.4. Spielabbruch

Ein Spielabbruch durch den Schiedsrichter ist nur bei höherer Gewalt (Unbespielbarkeit des Platzes, Gewitter etc.), Spiel(un-)fähigkeit der Mannschaften (etwa bei schweren Verletzungen) oder bei Anwendung von Gewalt (Schlägereien o.ä.) und Rücksprache mit den vor Ort befindlichen Spieltagsverantwortlichen statthaft.
Bricht eine Mannschaft ein Spiel verletzungsbedingt oder aus anderen Gründen ab, so wird bei einer Führung der spielabbrechenden Mannschaft das Ergebnis annulliert und in einen 6:0-Wertungssieg für den Kontrahenten um-gewandelt. Bei einer Führung des Gegners werden zum Ergebnis zum Zeitpunkt des Spielabbruchs sechs Tore dazu addiert. Bei einem Unentschieden zum Zeitpunkt des Abbruchs wird das Ergebnis annulliert und in einen 6:0-Wertungssieg für den Kontrahenten umgewandelt.
In jedem anderen Fall ist der Schiedsrichter dazu angehalten, das Spiel unter der Maßgabe des Vorbehalts bis zum Schluss zu leiten und danach einen Bericht an die Liga-Leitung zu verfassen.

1.8.5. Nichtantritt eines Schiedsrichters

Tritt ein Schiedsrichter nicht an, so wird seine Mannschaft pro nicht angetretenem Spiel mit einem Minuspunkt bestraft. Diese Bestrafung wirkt sich auf den Tabellenstand in der Meisterschaft aus. Nicht erbrachte Schiedsrich-ter-Leistungen am letzten Spieltag werden zusätzlich mit einem Minuspunkt pro Spiel in der neuen Saison bestraft.

1.8.6. Schiedsrichterverlegungen

Sollte eine Mannschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, einen Spieler der eigenen Mannschaft für diese Aufgabe abzustellen, kann sie auch Spieler eines anderen Teams bitten, als Schiedsrichter zu fungieren.
Tritt allerdings der beauftragte und zugesagt habende Spieler sein Amt als Schiedsrichter nicht an, so erhält die ursprünglich angesetzte Mannschaft den als Bestrafung vorgesehenen Punktabzug.

1.9. Sonstiges

1.9.1. Startgebühr

Vor Saisonbeginn hat jede Mannschaft eine Startgebühr in Höhe von € 10,00 zu entrichten, welche für die anfallenden Kosten der Meisterschaft bzw. des Liga-Pokal-Turniers verwendet werden. Außerdem müssen aus jeder Mannschaft, die am Spielbetrieb der Bistumsliga-Meisterschaft teilnimmt, mindestens drei Spieler Mitglieder des „BISTUMSLIGA BERLIN e.V.“ sein. Die Startgebühr ist auf das Konto des „BISTUMSLIGA BERLIN e.V.“ (siehe Impressum) unter Angabe des Mannschaftsnamens sowie des Grundes („Startgebühr Meisterschaft JahrX/JahrY [Mannschaftsname]“) zu überweisen. Verantwortlich für den Verbleib der Gelder ist der Veranstalter, der „BISTUMSLIGA BERLIN e.V.“, von dem jederzeit über den Verbleib der eingenommenen Antrittsgelder Rechenschaft verlangt werden kann.

1.9.2. Alkohol / Drogen

Der Genuss von Alkohol und Drogen jedweder Art während der Ansetzungen ist untersagt. Spieler und Schiedsrichter, die alkoholisiert oder unter sichtbarem Drogenkosum zu den Spielen erscheinen bzw. bei denen der Verdacht auf Alkoholkonsum bzw. Drogenkonsum gegeben scheint, sind von der Teilnahme an den Spielen ausgeschlossen bzw. auszuschließen. Die Schiedsrichter können bei Verdacht jederzeit das Spiel unterbrechen, um dem nachzuge-hen und eine Klärung herbeizuführen. Auch ein Spielabbruch ist unter diesen Voraussetzungen möglich.
Die Liga-Leitung behält sich Strafen bei Zuwiderhandlungen vor.
Zudem sei auf die Anlage 1 („Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen“) der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) (S. 14/15) verwiesen.

1.9.3. Sauberkeit

Alle Mannschaften haben darauf zu achten, die Plätze (bzw. Rasenflächen) sauber zu hinterlassen. Sollte Müll in Form von Papier, Flaschen, Dosen, Glas o.ä. anfallen, wird darum gebeten, diesen umweltgerecht zu entsorgen, ihn aber mindestens in die aufgestellten Papierkörbe, Mülltonnen oder Müllsäcke zu befördern.

1.9.4. Versicherung

Einige von Euch werden über die eigene Versicherung für Sportunfälle versichert sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mitglied im Verein „BISTUMSLIGA BERLIN e.V.“ zu werden; in der Mitgliedsgebühr ist durch die unmittel-bare Mitgliedschaft des Vereins im Verband „DJK - DEUTSCHE JUGENDKRAFT“ auch eine Versicherung bei Sportun-fällen enthalten. Näheres kann bei Bedarf beim Vereinsvorstand erfragt werden.

2. Liga-Pokal-Turnier

Der Ligapokal wird unter der Saison analog dem DFB-Pokal im KO-Modus ausgetragen.

2.1. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt für das Liga-Pokal-Turnier sind alle an der Bistums-Meisterschaft teilnehmenden Mannschaften, sowie die Mannschaften, die auf der Warteliste für die Bistumsliga stehen.
Weitere Mannschaften, die sich fristgerecht für das Turnier anmelden, können nach Maßgabe freier Plätze ebenfalls teilnehmen. Eine Entscheidung hierüber trifft die Liga-Leitung.

2.2. Austragungsmodus

32 Teams (oder bei entsprechender Nichtmeldung weniger) spielen im K.O.-System den Pokalsieger aus. Es wird keine Mannschaft gesetzt.
Für alle gelosten Ansetzungen werden Spieltage und Spielzeiten bekannt gegeben, an welchen die Spiele ausgetragen werden müssen. Bedingt durch die positiven Erfahrungen in den vergangenen Spielzeiten ist es möglich, dass an einem Liga-Pokal-Spieltag auch zwei Runden hintereinander ausgespielt werden. Näheres erfahren die beteiligten Mannschaften nach dem Meldeschluss, bzw. sobald feststeht, wie viele Teams sich für den Liga-Pokal gemeldet haben.
Die Ergebnisse der Begegnungen sind per Spielberichtsbogen (1.7.10.) mitzuteilen.
Die möglichen Ansetzungen bzw. Termine werden den Mannschaften entsprechend mitgeteilt.
Die Teilnahme beinhaltet zugleich auch das Stellen von Schiedsrichtern, sofern dies die Ansetzung hergibt, für ein Spiel im Vorfeld oder aber im Nachgang.
Tritt eine Mannschaft im Halbfinale nicht an und befindet sich somit eine ungerade Zahl an Teilnehmern an diesem, so liegt es im Ermessen des Ausrichters vor Ort ein kleines Turnier zu veranstalten, um den Turniersieger zu ermit-teln.

2.3. Sonstiges: Startgebühr, Termine

Für das Liga-Pokal-Turnier wird keine besondere Startgebühr erhoben. Diese ist in der Meisterschafts-Startgebühr enthalten. Nicht am Liga-Pokal-Turnier teilnehmende Mannschaften erhalten allerdings keine Kosten-rückerstattung.
Hat sich eine Mannschaft nicht für das Liga-Pokal-Turnier angemeldet, wird von einer Nicht-Teilnahme bzw. von einem Verzicht ausgegangen.
Die Termine und Ansetzungen der jeweiligen Runden werden von der Liga-Leitung rechtzeitig bekannt gegeben.

2.4. Nichtantritt bzw. Wertungen

Tritt eine Mannschaft zu einem angesetzten Spiel des Liga-Pokals nicht an, so wird das Spiel gegen sie gewertet (1.7.9.). Das Team erhält darüber hinaus einen Punktabzug von drei Punkten in der aktuellen Meisterschaft.

3. Hallen-Masters

Das Hallen-Master ist das in der Winterpause stattfindende Hallenturnier.

In der Regel findet es mit einer Gruppenphase und anschl. KO-Runde statt.

Die Anmeldungen erfolgen nach Aufforderung bzw. zu benannten Fristen an genannte Kontakte.

3.1. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt für das Hallenmasters sind alle an der laufenden Bistums-Meisterschaft teilnehmenden Mannschaften sowie die Mannschaften, die auf der Warteliste für die Bistumsliga stehen.
Weitere Mannschaften, die sich fristgerecht für das Turnier anmelden, können nach Maßgabe freier Plätze ebenfalls teilnehmen. Eine Entscheidung hierüber trifft die Liga-Leitung. Kriterium für die Teilnahme ist das Datum der Bezahlung der Startgebühr sowie die Anzahl der möglichen Startplätze.

3.2. Austragungsmodus

Sollten sich im Anmeldezeitraum mehr als 32 Mannschaften für das Hallen-Masters angemeldet haben, wird möglicherweise eine Ausscheidungsrunde ausgespielt.
Vorbehaltlich einer Zusage für die Spielorte wird es in einer Vorrunde in mehreren Gruppen um den Einzug in die Hauptrunde gehen. In der Hauptrunde werden erneut durch Gruppenspiele die Halbfinalisten ermittelt, die ihrerseits um den Einzug in das Finale spielen.
Für das Hallen-Masters gelten grundsätzlich die Spielregeln der Bistumsliga-Meisterschaft. Lediglich die Spielzeit der einzelnen Spiele wird der Situation angepasst. Die Teilnahme beinhaltet zugleich auch das Stellen von Schiedsrichtern, sofern dies die Ansetzung hergibt.
Tritt eine Mannschaft im Halbfinale nicht an und befindet sich somit eine ungerade Zahl an Teilnehmern an diesem, so liegt es im Ermessen des Ausrichters vor Ort ein kleines Turnier zu veranstalten, um den Turniersieger zu ermit-teln.

3.3. Sonstiges: Startgebühr, Termine

Zur Teilnahme am Hallen-Masters ist eine Startgebühr von € 10,00 zu entrichten. Sagt eine Mannschaft die bereits gemeldete Teilnahme ab, wird eine Strafgebühr von € 10,00 fällig.
Diese Gelder sind auf das Konto des Veranstalters, des „BISTUMSLIGA BERLIN e.V.“, unter Angabe der üblichen Hin-weise (etwa „Startgebühr Hallen-Masters JahrX/JahrY [Mannschaftsname]“) zu entrichten.

3.4. Nichtantritt bzw. Wertungen

Tritt eine Mannschaft zu einem angesetzten Spiel des Hallen-Masters nicht an, so wird das Spiel gegen sie gewertet (1.7.9.). Das Team erhält darüber hinaus einen Punktabzug von drei Punkten in der aktuellen Meisterschaft.

4. Bistumsliga-Pokal-Wochenende

Das Pokalwochenende der Bistumsliga wird jährlich nach Ende der Saison im Juni oder Juli an einem Samstag ausgetragen. In einer Gruppen- und anschließenden KO-Phase können alle Teams nochmal um einen Pokal vor dem Saisonabschluss spielen.

5. Bistumsliga-Informationsdienst (BL-ID)

Der Bistumsliga-Informationsdienst (BL-ID) ist das offizielle Informationsmedium der Bistumsliga Berlin. Er er-scheint in der Regel etwa sechs bis acht Mal jährlich und informiert alle Mannschaften bzw. deren Ansprechpartner über alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Bistumsliga-Meisterschaft bzw. den weiteren Turnieren stehen.
Der BL-ID wird herausgegeben vom Vorstand des „BISTUMSLIGA BERLIN e.V.“. Er wird jedem Ansprechpartner als Vertreter seiner Mannschaft kostenlos zugestellt; der BL-ID finanziert sich über die Einnahmen des „BISTUMSLIGA BERLIN e.V.“.
Darüber hinaus ist es grundsätzlich möglich, den BL-ID zu abonnieren. Näheres hierzu kann bei Interesse beim Liga-Beirat erfragt werden. Schließlich ist es möglich, den BL-ID als *.pdf-Datei auf elektronischem Wege (per eMail) zu beziehen.

6. Corona-Pandemie

Da es unmöglich ist abzusehen, wann und wie sich die Corona-Pandemie weiterentwickeln wird, und da die gesetzlichen Regelungen zeitnah festgelegt und der jeweiligen Situation angepasst werden, wird die Liga-Leitung alle davon betroffenen Mannschaften separat über die jeweils aktuellen Regelungen bzw. Änderungen informieren.
Ebenso wird das Schutz- und Hygiene-Konzept, welches der Bistumsliga Berlin e.V. als Veranstalter entwickelt hat, jeweils an die aktuelle Situation angepasst.